Das ist rechtlich zu beachten:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TrailGuide
1. Reisevertrag:
Mit der Anmeldung bieten sie TrailGuide den Abschluß eines Reisevertrages an. Die AGB werden mit der Anmeldung anerkannt,
sie sind Bestandteil des Reisevertrages. Dieser Reisevertrag wird verbindlich sobald die Reisebestätigung dem Teilnehmer
zugegangen ist.
Bei Anmeldung von mehreren Personen haftet der Anmelder für die Verpflichtungen der angemeldeten Mitfahrer.
2. Leistungen
Der Umfang der Leistungen und Leistungsorte sind aus der Tourbeschreibung auf TrailGuide.biz ersichtlich.
Leistungsänderungen sind Aufgrund von Witterung, anderen Folgen höherer Gewalt sowie organisatorischen Gründen möglich. Ein
anderer Reiseablauf z.B. andere Fahrtroute, andere Übernachtung oder Wahl des Transportmittels ebenso das Weisungsrecht des
Guides wird vom Teilnehmer von vornherein akzeptiert.
Kilometer- und Höhenmeterangaben in den Tourbeschreibungen sind mit toleranzbehafteten Messmitteln gewonnen worden und
können nur mit ebenfalls toleranzbehafteten Messmitteln nachgeprüft werden. Deswegen sind die in den Tourbeschreibungen
gemachten Entfernungs- und Höhenangaben nicht als verbindlich anzusehen. Aus o.g. Gründen welche zu einer Leistungsänderung
führen können, kann es ebenfalls zu einer Erhöhung oder Verringerung der tatsächlich bewältigten Entfernung bzw. Höhe
kommen.
3. Bezahlung
Die Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 100,- € wird mit dem Zugang der Reisebestätigung fällig
und wird vom Teilnehmer innerhalb einer Woche auf das angegebene Konto überwiesen. Der Restbetrag ist einen Monat vor
Reisebeginn auf das in der Reisebestätigung angegebene Konto zu überweisen.
Bei Reisepreisen unter 100 Euro ist der volle Reisepreis sofort fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen
Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 1 Monat liegt, ist der Reisepreis ebenfalls in voller Höhe sofort zu zahlen.
Ohne Zahlung des vollen Reisepreises besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung, dieser Fall
wird wie der Nichtantritt der Reise unter Ziffer 5 behandelt.
4. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer
Umbuchungen auf andere von uns angebotene Reisen sind mit unserer Zustimmung möglich und je nach Aufwand kostenpflichtig.
Werden Ersatzteilnehmer gestellt, können wir dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt, bzw. gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. Wir berechnen für obige Fälle die
tatsächlich entstehenden Bearbeitungsgebühren mindestens jedoch 50 EURO.
5. Rücktritt durch den Teilnehmer
Sie können jederzeit vor Reisebeginn schriftlich von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Bei einem Rücktritt gelten folgende Stornierungsgebühren:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 10%,
ab 59 Tage vor Reisebeginn 20%,
ab 29 Tage vor Reisebeginn 30%,
ab 21 Tage vor Reisebeginn 50%,
ab 14 Tage vor Reisebeginn 75%,
ab 7 Tage vor Reisebeginn 90%,
Nichtantritt 100%.
Witterungsverhältnisse gleich welcher Art, insbesondere Regen/Schnee, rechtfertigen keinen kostenlosen Rücktritt, oder
einen sonstigen kostenlosen Anspruch auf Auflösung des Vertragsverhältnisses, Terminverschiebung, Änderung oder Verkürzung
von Teilnehmerzahlen oder Leistungen. Die Kündigungsrechte gemäß § 651j BGB (Kündigung des Reisevertrages bei höherer
Gewalt) bleiben unberührt. Für die Auswirkung von Witterungsverhältnissen sind ausschließlich die Verhältnisse am
Leistungsort maßgeblich.
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittversicherung. Daneben sollten bei Bedarf Reisegepäck-, Reiseunfall-,
Reisehaftpflicht- und Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.
6. Rücktritt durch TrailGuide
Wird die Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen pro Tour nicht erreicht, sind wir berechtigt, bis 2 Wochen vor Tourbeginn vom
Vertrag zurückzutreten. Daraus resultierende Umbuchungen zu einer anderen von uns angebotenen Reise nehmen wir kostenlos vor.
Andernfalls erhalten sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber TrailGuide
bestehen nicht.
TrailGuide behält sich vor Reisen welche mit Begleitfahrzeug angeboten werden, bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl,
auch ohne Begleitfahrzeug durchzuführen. In diesem Fall werden dem Teilnehmer pro Tourtag 15€ zurückerstattet. Die Rückreise
zum Startort erfolgt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Shuttle-Service. Die Kosten hierfür übernimmt TrailGuide.
7. Voraussetzungen für den Teilnehmer
Bei den von TrailGuide angebotenen Reisen handelt es sich um Sportreisen. Deswegen kann nur ein gesunder, trainierter
Mitfahrer an einer solchen Reise teilnehmen. Die Teilname an der Reise erfolgt auf eigene Gefahr. Auf dem Fahrrad besteht
Helmpflicht und das Fahrrad muß mit einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein. Die Anforderungen sind in der jeweiligen
Tourbeschreibung ersichtlich. Sollte ein Teilnehmer, nach Reiseantritt erkennbar, diesen Anforderungen nicht genügen oder
sich oder andere gefährden, so ist der Guide berechtigt den Teilnehmer von der weiteren Reise ganz oder teilweise
auszuschließen. In diesem Fall, wir gehen davon aus das dies der extreme Ausnahmefall ist, wird der Ausschluß des
Teilnehmers wie ein Nichtantritt der Reise nach Ziffer 5 gewertet.
Für die Einhaltung von Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Kosten welche sich aus einer Nichtbefolgung der obigen Punkte ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
8. Haftung, Haftungsausschluß oder Beschränkungen
Wir haften – unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit – für das ordnungsgemäße Erbringen der
vertraglich vereinbarten Leistung.
Mountainbiken, vor allem im Hochgebirge, ist eine Gefahrensportart, verbunden mit einer hohen Körperbelastung. Ob ihre
Gesundheit den Anforderungen einer solchen Sportreise gewachsen ist, sollten sie im Zweifelsfalle durch einen Arzt
beurteilen lassen. Für Schäden, die sie sich oder anderen zufügen, sind sie selbst verantwortlich. An allen
Mountainbiketouren beteiligen sie sich auf eigene Gefahr. Für ewaige Unfälle und Schäden haften wir deshalb nicht, auch
wenn sie von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden.
Jeder Teilnehmer muß sich der vorhandenen Risiken bewußt sein, die auch durch umsichtige Betreuung des Tourguides nicht
ausgeschlossen werden können. Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen das den Weisungen der Reiseleitung nicht
Folge geleistet wurde. Wir haften nicht für Schäden die sich aus der Nichtbeachtung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung
ergeben. Für Schäden oder Verlust von Fahrrad oder Gepäck während der Reise übernehmen wir keine Haftung. Der Teilnehmer
verpflichtet sich keine Wertgegenstände im Gepäck zu belassen, wenn dieses im Begleitfahrzeug transportiert wird. Wir haften
ebenfalls nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung (z.B. Hotel, Mietwagen, Bahn-
Busfahrten) lediglich von uns vermittelt werden.
Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt(§ 651 h BGB). Dies gilt auch
dann, wenn der Schaden durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. Die Haftung ist ausgeschlossen oder
beschränkt, soweit die Haftung des Leistungsträgers ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
9. Gewährleistung
Sollte die Reise einen Mangel aufweisen, müssen sie ihre Beanstandung unverzüglich dem Reiseleiter (Tourguide) zur Kenntnis
geben. Bei evtl. auftretenden Leistungstörungen sind sie verpflichtet, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Wir sind
berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, daß sie eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erhalten. Ansprüche
wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb 2 Wochen nach Reiseende
uns gegenüber schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während der Reise beanstandet
wurde.
10. Allgemeine Bestimmungen
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, daß auf der Tour entstandene Fotografien von TrailGuide zu Werbezwecken
genutzt werden dürfen. Außerdem erklärt er sich damit einverstanden das Name, Wohnort und Telefonnummern für eine
Teilnehmerliste weitergegeben werden dürfen. Alle persönlichen Daten werden vertraulich gehandhabt.
Treten wir als Vermittler einzelner Reiseleistungen wie Hotel, Mietwagen, Bahntransport, etc. auf, so gelten die jeweiligen
Bedingungen des Vertragspartners.
Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB bei der R+V Allgemeine Versicherung AG - Wiesbaden
insolvenzgesichert
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirkamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. In
diesem Fall werden die Parteien eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommende rechtswirksame
Ersatzbestimmung treffen.
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Kunden findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters - Gelnhausen.
Veranstalter:
TrailGuide
Mountainbikereisen
Ulrich Reimelt
Auf dem Kerngraben 5
D-63571 Gelnhausen
Tel.: +49(0)6051-66416
Email: ureimelt@web.de
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